AGB der Zürisee Reinigung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen der Zürisee Reinigung (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Umfang der Reinigungsleistungen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Absprache.
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Abrechnung erfolgt gemäss der vereinbarten Konditionen. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben.
Einmalige Reinigungsaufträge können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigerer Absage behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
Regelmässige Reinigungsaufträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber gewährleistet dem Reinigungspersonal den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten. Übergebene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgegeben.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeitenden verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Schadensmeldungen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Ausführung der Reinigung schriftlich erfolgen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Reinigung so durchzuführen, dass sie von der Verwaltung oder dem Vermieter abgenommen wird. Sollte die Abnahme nicht erfolgen, wird kostenlos nachgereinigt.
Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich über die Beanstandung informiert und eine Nachbesserung ermöglicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026